AllgemeinSportVerein

Training in kleinen Schritten nach Pfingsten wieder möglich!

Der Landkreis MYK erlaubt in kleinen Schritten den Wiedereinstieg in das Training für den Amateursport.

Folgende Regelungen gelten:

Welche Regelungen gelten für den Schießsport in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100?

Im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten und gedeckten Sportanlagen ist die kontaktlose Ausübung von Schießsport im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erlaubt, also in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt werden. Darüber hinaus ist die kontaktlose Sportausübung ausschließlich im Außenbereich unter regelmäßiger Wahrung des Abstandsgebots (1,5 Meter) in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Hausständen zulässig, wenn die Sportausübung von einem Trainer oder einer Trainerin angeleitet wird. Alle anderen Gruppenangebote sind unzulässig. Zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Pro angefangene 40 qm Gesamttrainingsfläche darf nur einer Person Zutritt zur Gesamttrainingsfläche gewährt werden. Dies gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Darüber hinaus gelten in gedeckten Sportanlagen (z.B. Turnhallen) die Testpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Im Rahmen eines angeleiteten Trainings im Freien und auf ungedeckten Sportanlagen besteht ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung. Diese obliegt dem Trainer oder der Trainerin.

Konkret bedeutet dies für unsere Mitglieder folgendes:

Am Training dürfen unter den geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygiene-Regelungen maximal 5 getestete Personen aus zwei Haushalten teilnehmen. Vollständig geimpfte und genesene, sowie Personen bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das Training von Sportlern der Landes- und Bundeskader unterliegt gesonderten Bedingungen. Davon muss mind. eine Person den erforderlichen Schein für die Standaufsicht besitzen. Diese ist als Trainingsaufsicht auch dafür verantwortlich, dass Regelungen überprüft und eingehalten werden!

Das Landesstützpunkttraining findet wie gehabt  Dienstags statt.

D.h. ab dem 25.05.2021 beginnt das Training wieder ab 18 Uhr für folgende Teilnehmer:

  • getestete Jugendliche bis 14 Jahren ab 18 Uhr
  • getestete, geimpfte oder genesene Sportler des Landes- bzw. Bundeskaders ab 18:30 Uhr
  • weitere Sportler sofern diese vollständig geimpft oder genesen sind ab 19:00 Uhr (Test reicht nicht aus)

Das Training Montags und Donnerstags, kann unter den folgenden Bedingungen stattfinden:

  • max. 5 getestete Personen aus zwei Haushalten
  • vollständig geimpfte und genesene Personen
  • Jugendliche bis 14 Jahren

Für alle Maßnahmen gilt die verpflichtende Kontakterfassung.

Verantwortlich für die Einhaltung ist die Leitende Aufsicht! 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert