Folgende Regelungen gelten:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander
folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist ab dem
übernächsten Tag im Amateur- und Freizeitsport zusätzlich die Sportausübung wie folgt
zulässig:
2. kontaktlos in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen in Gruppen bis
maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen, wenn die Sportausübung
von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird, wobei geimpfte Personen und
genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben,
oder
3. in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen, wenn das Training
angeleitet wird und in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre nebst
einer Trainerin oder eines Trainers stattfindet.
Konkret bedeutet dies für unsere Mitglieder folgendes:
Am Training dürfen unter den geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygiene-Regelungen maximal 10 getestete Personen aus beliebigen Haushalten teilnehmen. Vollständig geimpfte und genesene, sowie Personen bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das Training von Sportlern der Landes- und Bundeskader unterliegt gesonderten Bedingungen. Davon muss mind. eine Person den erforderlichen Schein für die Standaufsicht besitzen. Diese ist als Trainingsaufsicht auch dafür verantwortlich, dass Regelungen überprüft und eingehalten werden!
Das Landesstützpunkttraining findet wie gehabt Dienstags statt.
D.h. ab dem 04.06.2021 beginnt das Training wieder ab 18 Uhr für folgende Teilnehmer:
- getestete Jugendliche bis ab 18 Uhr
- getestete, geimpfte oder genesene Sportler des Landes- bzw. Bundeskaders ab 18:30 Uhr
- weitere Sportler sofern diese getestet, oder vollständig geimpft oder genesen sind ab 19:00 Uhr
- Maximal 10 Teilnehmer ohne Trainer (geimpfte, genesene und Personen bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Das Training Montags und Donnerstags, kann unter den folgenden Bedingungen stattfinden:
- max. 10 getestete Personen aus beliebigen Haushalten
- vollständig geimpfte und genesene Personen
- Jugendliche bis 14 Jahren
Für alle Maßnahmen gilt die verpflichtende Kontakterfassung.
Die übrigen am Stand angeschlagenen Hygienebedingungen gelten wie gehabt (Abstandhaltung, Masken etc.)
Verantwortlich für die Einhaltung ist die Leitende Aufsicht!