Weitere Erleichterungen im Trainingsbetrieb ab sofort möglich!

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Folgende Regelungen gelten: Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist ab demübernächsten Tag im Amateur- und Freizeitsport zusätzlich die Sportausübung wie folgtzulässig: 2. kontaktlos in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen in Gruppen bismaximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen, wenn die Sportausübungvon einer […]